Geschäftsbedingungen


Vertragspartner : Fahrschule Raphael Schiess, Auto & Motorrad, Lindenstrasse 8, 9246 Niederbüren

Allgemeine Bedingungen

Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch oder online) in Kraft und endet automatisch nach bestandener praktischer Prüfung. Die obengenannte Fahrschule verpflichtet sich, dem Fahrschüler unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemäße Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.

 

Gewährleistung

Der ausbildende Fahrlehrer ist im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht und wird die Ausbildung gemäss den neusten methodisch- didaktischen Kenntnissen durchführen. Der Abschluss des Ausbildungsvertrags stellt aber keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar.

 

Fahrzeug

Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt. In Einzelfällen kann es zum Einsatz eines herkömmlichen Fahrzeugs kommen (Service, Panne etc.) Der Tarif pro Lektion vermindert sich deswegen nicht.

 

Lektionsdauer

Eine Lektion dauert 45 Minuten. Eine Doppellektion dauert 90 Minuten.  Jeweils ohne Pause.

 

Unterrichtstarif

Die Tarife werden verbindlich zu Beginn der Fahrausbildung vereinbart. Sie werden auf dem Schülerblatt festgehalten. Fahrstunden und Abos müssen immer im VORAUS bezahlt werden. Als Zahlungsmittel wird EC- und Kreditkarte, TWINT oder Barzahlung akzeptiert.

 

Absenzen

Vereinbarte Fahrlektionen müssen 24 Stunden, also 1 Arbeitstag (Montag bis Freitag) im Voraus abgemeldet werden.

Bei nicht fristgerechter Abmeldung (auch bei Unfall, Krankheit usw.) wird die Lektion mit Sfr. 90.- verrechnet.

Vereinbarte Kurse die weniger als 5 Tage vor Beginn abgesagt werden, müssen mit 50% verrechnet werden. Bei weniger als 1 Tag Absagefrist müssen die Kurskosten zu 100% beglichen werden.

  

Versicherung der Schüler Kategorie B

Der Fahrschüler ist während des praktischen- und theoretischen- Unterrichts sowie der offiziellen Führerprüfung durch die Fahrschule Raphael Schiess versichert über die AXA Winterthur Versicherung (Vollkasko- und Unfalldeckung).

 

Einschränkungen – Ausschluss der Gewährleistung

Die Versicherung gilt nur auf Fahrten, auf denen ein Fahrlehrer der Fahrschule Raphael Schiess dabei ist.

 

Die Versicherung behält sich in den folgenden Fällen jede Gewährleistung vor:

  • Fahren unter Alkohol, Drogen und Medikamenten (Medikamenten-Missbrauch)
  • Übermüdung.

Fahrfähigkeit Fahrschüler/in

Der /Die Fahrschüler/in übernimmt mit der Zustimmung per Unterschrift der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fahrschule Raphael Schiess, die Verantwortung für die eigene Fahrfähigkeit während den Fahrlektionen. Er/Sie bestätigt nicht unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten ein Fahrzeug der Fahrschule Raphael Schiess zu lenken. Er/Sie befreit den Fahrlehrer von jeglicher Verantwortung.  Er/Sie versichert per Unterschrift, nur in körperlich einwandfreiem Zustand das Fahrschulfahrzeug zu lenken.  

 

Zahlungsbedingungen

Fahrlektionen sind am Ende der Fahrstunde zu begleichen.

Als Zahlungsmittel wird EC- und Kreditkarte, TWINT oder Barzahlung akzeptiert

Zu Beginn der Ausbildung ist für Administration und Buchführung ein Betrag von 100.- pauschal zu begleichen.

 

Zahlungsverzug

Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten so wird per Einschreiben eine Zahlungserinnerung ausgestellt. Ebenfalls wird eine Bearbeitungsgebühr von Sfr. 20.- verrechnet. Wird auf die Zahlungserinnerung nicht fristgerecht reagiert, wird ein Betreibungsverfahren eröffnet. Verzugszins 10% und eine Bearbeitungsgebühr von Sfr. 30.- werden zum Schuldbetrag zusätzlich verrechnet.

 

Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen mit der Fahrschule Raphael Schiess ist das Schweizer Recht anwendbar.

Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule Raphael Schiess.

 

Gültig ab 01.Januar 2011 bis auf Widerruf.